Duisburg, 14. Oktober 2016. Die PCC SE nimmt die PCC Inhaber-Genussscheine von 2007 (ISIN  DE000A0MZC31) durch ordentliche Kündigung zum 31. Dezember 2017 gemäß § 5 der Genussscheinbedingungen in Höhe von 100 Prozent des Nennbetrags zurück. Die Rückzahlung ist zahlbar ab 2. Januar 2018.

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