Das Kyoto-Protokoll ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes.
Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen schreibt erstmals verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.
Im Juni 1992 fand in Rio de Janeiro die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) statt. Zu der bis dahin weltgrößten internationalen Konferenz reisten sowohl Abgesandte fast aller Regierungen als auch Vertreter zahlreicher Nichtregierungsorganisationen nach Brasilien. In Rio wurde unter anderem die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) unterzeichnet. Die Klimarahmenkonvention verankerte völkerrechtlich verbindlich das Ziel, den vom Menschen verursachten Eingriff in das Klimasystem der Erde zu verhindern.
Der 1. Weltklimagipfel 1995 in Berlin, das heißt die erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP), einigte sich auf das "Berliner Mandat", das den Weg zur Erarbeitung eines Zusatzprotokolls mit konkreten Verpflichtungen für die Industrieländer ebnete.
Das in Berlin in seinen Grundzügen beschlossene Protokoll wurde Ende 1997 in Kyoto auf der COP-3 verabschiedet.